Ordnung für die Sportanlagen des TSV Graal-Müritz e. V. 1926


 

Die gesamten Sportanlagen des TSV Graal-Müritz e. V. 1926 (im weiteren Verein genannt) wurden mit hohem Aufwand errichtet und werden mit dessen Mitteln unterhalten.

Deshalb sind alle Nutzer zu besonderer Sorgfalt aufgefordert. Zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit erlässt der Verein nachfolgende Ordnung.

Die Anlagen des Vereins sind für alle Sportler, Urlauber und Gäste freigegeben, sofern sie nicht gegen allgemeine Interessen und Grundsätze des <st1:personname w:st="on">TSV</st1:personname> verstoßen. Aus diesem Grund ist diese Ordnung für alle Nutzer bindend unabhängig davon, ob sie Mitglieder des Vereins, Gäste oder Fremdnutzer sind.

 

  1. Stadionordnung

Die Stadionordnung ist am Sportplatz angebracht und für alle Nutzer der Anlage bindend.

 

 

  1. Hausordnung für das Vereinshaus

    § 1

Die Räume des Vereinshauses sind ausschließlich für sportliche Zwecke zu nutzen. Ausnahmereglungen sind beim Vorstand des Vereins schriftlich zu beantragen und bedürfen dessen Zustimmung.

            § 2

Schäden am oder im Gebäude, am Inventar bzw. an Gegenständen des Vereinshauses sind unverzüglich dem Platzwart oder dem Vorstand zu melden.

            § 3

Im gesamten Gebäude gilt absolutes Rauchverbot.

            § 4

Die Lagerung und der Verkauf von Getränken jeglicher Art sind im Vereinshaus, mit Ausnahme des Clubraums untersagt. Die gastronomische Versorgung erfolgt laut Vertrag durch einen Catering-Partner.

 

            § 5

Vor Betreten des Vereinshauses sind die Schuhe vom groben Schmutz zu reinigen. Die Reinigung von Schuhen in den Duschen ist grundsätzlich untersagt.

 

            § 6
Alle zum Inventar des Vereinshauses gehörenden Gegenstände sind Eigentum des Vereins und dürfen nicht zweckentfremdet genutzt oder entfernt werden.

 

            § 7

Das Vereinshaus ist im ordentlichen Zustand zu verlassen. Insbesondere sind:

-          Genutzte Geräte zu reinigen

-          alle Geräte und Gegenstände an den dafür vorgesehenen Platz zu räumen

-          Fenster und Türen zu schließen

-          Alle elektrischen Geräte auszuschalten

-          Abfälle in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen

-          Umkleideräume durchzufegen

-          Stehendes Wasser in Duschräume beseitigen

 

§ 8

Der Clubraum kann für vereinsinterne Veranstaltungen genutzt werden. Fremdnutzungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vorstandes.
Im Clubraum ist der Ausschank von alkoholischen Getränken unter Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere des Jugendschutzgesetzes erlaubt.

Die Nutzer des Clubraums sind für die Reinigung nach Abschluss der Veranstaltung zuständig.

 

            § 9

Für Fremdnutzung des Vereinshauses, insbesondere des Clubraums erhebt der Verein eine Aufwandsentschädigung. Die Höhe ist in der Entgeltordnung geregelt. Anfallender Müll, Leergut u. ä sind vom Nutzer zu entsorgen. Sollte dies nicht erfolgen und der Verein muss die Entsorgung vornehmen, werden die entsprechenden Kosten dem Nutzer zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

            § 10

Betreuer, Übungsleiter und Trainer haben für die Einhaltung dieser Ordnung durch ihre Sportler zu sorgen. Den Anordnungen des Platzwartes und der Vereinsführung ist Folge zu leisten. Gastmannschaften sind auf die Einhaltung der Hausordnung hinzuweisen.

Zuwiderhandlungen werden durch die Vereinsführung geahndet und können zum Hausverbot führen.

 

 

  1. Platzwart

    § 1 Verantwortungen

Der Platzwart ist verantwortlich für:

-          die fachgerechte Bewirtschaftung und Instandhaltung der Sportanlagen und des Vereinshauses

-          die Einhaltung und Durchsetzung der Ordnung für die Sportanlagen des Vereins

 

§ 2 Aufgaben

Dem Platzwart obliegen folgende Aufgaben:

-          Sicherung des ordnungsgemäßen Zustandes der Geräte, der Plätze, Anlagen, Zuschauerbereiche und des Vereinshauses

-          Den Platz für den Spielbetrieb vorbereiten (abkreiden, Eckfahnen setzen, Tornetze befestigen u. ä.)

-          Grundreinigung des Vereinshauses (ausgenommen dem Clubraum), der Plätze und Anlagen sowie die Entsorgung von Abfällen

-          Durchführung von kleinen Reparaturen

-          Überwachung von Instandhaltungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten durch Drittfirmen

-          Mitwirkung bei der Organisation von Veranstaltungen

 

§ 3 Unterstellung und Befugnisse

Der Platzwart ist Mitarbeiter der Gemeinde Graal-Müritz und dieser disziplinarisch unterstellt.

Er wird dem TSV von der Gemeinde zur Erfüllung der Aufgaben auf dem Sportplatz im Sinne der Arbeitnehmerüberlassung zur Verfügung gestellt.

Zur Erfüllung seiner Aufgaben erhält er die fachliche Anleitung durch den Verein. Mit der Wahrnehmung der Verantwortung des Vereins gegenüber dem Platzwart ist der Abteilungsleiter Fußball beauftragt und damit dem Platzwart weisungsberechtigt.

Der Abteilungsleiter Fußball ist diesbezüglich dem Vorstand des Vereins rechenschaftspflichtig. Für Grundsatz- bzw. Streitfragen behält sich der Vorstand das Entscheidungsrecht vor.

 

Der Platzwart ist den Übungsleitern, Sportlern, Betreuern und Besuchern hinsichtlich der Einhaltung von Ordnung und Sicherheit auf den Sportanlagen des TSV weisungsberechtigt. Grundlegende Entscheidungen wie Platzverweise u. ä. bedürfen jedoch der Zustimmung des Abteilungsleiters Fußball bzw. des Vorstandes des Vereins.

 

Er ist befugt, nach Rücksprache mit dem Abteilungsleiter Fußball den Platz zur Schonung und Regeneration zu sperren bzw. wieder freizugeben.

 

Graal-Müritz, dem 20.07.2010

 

 

 

            Vorstand des

TSV Graal-Müritz e. V. 1926

 

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